Definitionsmacht

beinhaltet, dass die*der Betroffene definiert, was ihr*ihm passiert ist. Sie*er definiert, was ihr*ihm angetan wurde und welche Form von Gewalt, sexualisierter Gewalt oder Diskriminierung sie*er erleiden musste. Das heißt nicht, dass sie*er das tun muss oder dass sie*er das alleine tun muss. Manchmal ändern Betroffene auch die Benennung über die Zeit, vielleicht weil sie zu Anfang nicht wahrhaben wollten, wie krass die Gewalt war, z.T. weil sich nach dem ersten Schock die Gewalt nochmal anders für sie darstellt.

Im Sinne eines feministischen Gewaltbegriffs geht es nicht um das Festlegen vermeintlich objektiver Kriterien, die für bestimmte Gewaltdefinitionen erfüllt sein müssen. Nur die Betroffene kann definieren was ihr*ihm widerfahren ist. Sie*er weiß, was sie*er erlebt hat, was ihr*ihm passiert ist und wie es sich angefühlt hat. Betroffene Personen sollen nicht unter Rechtfertigungsdruck geraten. (vgl. Ann Wiesental, Antisexistischje Awareness – Ein Handbuch, Unrastverlag, 2017)